Drosselstrecken (Rohrdrosseln)

Erläuterung der Überprüfungsmethode

RUE-1
Zulauf in eine Drosselstrecke (links)

Drosselstrecken, auch „Rohrdrosseln“ genannt, sind nach DWA-A 111, bzw. auch DWA-A 166 als passive Abflusssteuerung einzustufen und damit im Sinne der EKVO „prüfpflichtige“ Drosselorgane. Bei der Wahl der Prüfmethode unterscheiden wir, solange die Aufsichtsbehörden keine speziellen Anforderungen vorgeben, in Anlagen, die als Regenüberlauf oder als Regenüberlaufbecken ausgewiesen sind. Während wir empfehlen, bei Regenüberlaufbecken beide unten aufgeführten Prüfschritte durchzuführen, raten wir, die Prüfung bei Regenüberläufen auf den Prüfschritt 1 zu reduzieren. Es empfiehlt sich, vor Durchführung der Prüfungen, einen Prüfplan aufzustellen und diesen mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Wegen des nicht unerheblichen Aufwands im Fall vieler Anlagen, raten wir eine Prioritätenliste mit einem Zeitplan der Abwicklung festzulegen.

Prüfschritt 1 (messtechnische Aufnahme und Kennlinien-Berechnung – RÜ und RÜB):

Zur Prüfung des Bemessungs-Drosselabflusses sind zunächst verschiedene geometrische Größen örtlich aufzunehmen und zu prüfen, ob diese den Planangaben entsprechen:

  • Höhenlage der Entlastungsschwelle
  • Abmessungen im Trennbauwerk (Länge, Breite, zufließende Haltung)
  • Durchmesser/Profil und Beschaffenheit (Rauheit) der Drosselstrecke
  • Gefälle der Drosselstrecke und der zuführenden Haltung (Messung der Sohlhöhen am Beginn und Ende der Haltungen sowie der Haltungslänge)

Mit den aufgenommenen Maßen ist eine Kennlinienberechnung durchzuführen, um damit die Gültigkeit des Bemessungs-Drosselabflusses nachweisen zu können. Diese führen wir mit dem Kennlinienprogramm MOMKL, das ein Modul der Software für Schmutzfrachtsimulationen MOMENT aus dem Haus BGS Wasserwirtschaft (unsere Mutterfirma) ist.

Im nächsten Schritt der Prüfung und Bewertung sind die Ergebnisse den Ansätzen oder Berechnungen des Schmutzfrachtnachweises gegenüberzustellen. Ggfls. auftretende Abweichungen sollten vor der Entwicklung von Maßnahmen zunächst rechnerisch auf ihre Auswirkungen hin geprüft werden.

Prüfschritt 2 (hydraulische Prüfung zur Kennlinien-Ermittlung – RÜB):

Die Anlagen-Kennlinie wird durch temporäre Messungen von Durchfluss im Drosselablauf und Wasserstand an der Entlastungsschwelle gemessen. Entweder im regulären Betrieb der Anlage durch kontinuierliche Messungen über einen entsprechend langen Zeitraum mit Ereignissen, oder, falls Absperrvorrichtungen vorhanden sind und genügend Wasser eingestaut werden kann, durch manuellen Einstau mit anschließender Entleerung.

Da bei diesen Bauwerken in der Regel keine Absperrvorrichtungen vorhanden sind, kommt hier meist nur ein temporärer kontinuierlicher Betrieb der Messungen in Frage.