EKVO Hessen

EKVO 2018 – wesentliche Neuerungen

Prüfungen nach der Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen (EKVO)

Die Effektivität einer Regenwasser- Behandlungsanlage ist in erheblichem Maß abhängig von der korrekten Funktion ihrer Drosseleinrichtung. Die Prüfung und Kalibrierung von Drosseleinrichtungen stellt daher einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz dar.

In Hessen müssen die hydraulischen Überprüfungen von Durchflussmess- und Drosseleinrichtungen von den staatlichen oder den staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden.

Es sind die folgenden Prüfintervalle einzuhalten:

  • Durchflussmesseinrichtungen: 5 Jahre
  • Drosseleinrichtungen: 5 Jahre

Prüfung von Durchfluss-Messeinrichtungen (EKVO Hessen)

Es werden unabhängige Vergleichsmessungen in den relevanten Messbereichen durchgeführt. Die zulässigen Fehlergrenzen liegen im unteren Messbereich (0,1 bis 0,3 x Qmax) bei ±10 % und im oberen Messbereich (0,3 bis 1,0 x Qmax) bei ±6 %. Die Grafik zeigt ein typisches Ergebnis einer Überprüfung zusammen mit den zulässigen Fehlergrenzen.

EKVO-Fehlergrenzen

Die Vergleichsmesssysteme (Prüfmittel) müssen regelmäßig kalibriert werden, damit die Prüfung auch anerkannt werden kann. Solche Kalibrierungen werden häufig unter Laborbedingungen mit geeichtem Instrumentarium durchgeführt.

rinnemid
Prüfmittel-Kalibrierung im Labor / MID-Vergleichsmessung

Prüfung von Drosseleinrichtungen (EKVO Hessen)

Die Zentrale Aufgabe besteht in der Feststellung und Bewertung der Drosselkennlinie (=Drosselabfluss in Anhängigkeit des Wasserstands im Staukanal oder Becken). Die Bewertung erfolgt nach zulässigen Fehlergrenzen.

Zulässige Fehlergrenzen (EKVO Hessen)