EÜV Bayern

Prüfungen nach der Eigenkontrollverordnung Bayern (EÜV)

Das Merkblatt-Nr.4.7/3 – herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umwelt – definiert u.a. die Anforderungen an die 5-jährliche Überprüfung von Durchflussmesseinrichtungen nach der EÜV. Neben der Angabe der Mindestinhalte des Prüfberichts besteht die Forderung, immer eine Kontrollmessung mit einem unabhängigen Vergleichsmessgerät durchzuführen.

Die Prüfarbeiten können gemäß EÜV von einem privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) übernommen werden (Bereich: „Eigenüberwachung Durchflussmessung“),

Merkblatt Nr. 4.7/3 (Nov. 2016)

Clamp-on-Steigleitung

Beispiel: Ultraschall-Laufzeitmessung als Referenzmessung