Prüfungen
Prüfungen für die Eigenkontrolle (EKVO, SüwV-kom, EÜV)
In den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen und Bayern müssen die hydraulischen Überprüfungen von Durchflussmesseinrichtungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnungen von zugelassenen Prüfstellen (in Bayern von privaten Sachverständigen) durchgeführt werden.
IGM Messen ist sowohl in Hessen, (nach der EKVO) als auch in Nordrhein-Westfalen (nach § 5(3) SüwV-kom) uneingeschränkt als Prüfstelle für Abwasseranlagen zugelassen.
Prüfung von Messeinrichtungen (EKVO, SüwV-kom)
Die Überprüfungen von Durchflussmesseinrichtungen erfolgen durch unabhängige Vergleichsmessungen in den relevanten Messbereichen. Dabei werden verschiedene Messgeräte eingesetzt, die im Vorfeld selbst geprüft und kalibriert werden müssen.
Solche Prüfungen werden unter Laborbedingungen mit geeichtem Instrumentarium durchgeführt.
Prüfung von Drosseleinrichtungen (EKVO, SüwV-kan)
Die Effektivität einer Regenwasser- Behandlungsanlage ist in erheblichem Maß abhängig von der korrekten Funktion ihrer Drosseleinrichtung.
Die Prüfung und Kalibrierung von Drosseleinrichtungen stellt daher neben der eigentlichen Geräteprüfung auch einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz dar.