Die bereits in der EKVO 2010 geforderte Prüfung von Drosseleinrichtungen ohne bewegliche Teile (z.B. Wirbeldrosseln, Drosselstrecken) wird im Merkbatt D 2.10, herausgegeben vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (Kap. 6.5.2.2), näher erläutert.
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