EKVO 2010

EKVO 2010

Die EKVO 2010 (Hessen) sieht nun auch hydraulische Überprüfungen bei Drosseleinrichtungen vor, die nicht über bewegliche Teile verfügen. Das führt zu einer erheblichen Steigerung der Anzahl prüfpflichtiger Anlagen….

Folgende Einrichtungen müssen nun auch einer hydraulischen Überprüfung unterzogen werden, wenn sie als Drossel im Mischsystem fungieren:

  • Wirbeldrosseln
  • Pumpen
  • Rohrdrosseln
  • feste Blenden / Schieber

Da in der EKVO 2010 bezüglich der hydraulischen Überprüfung keine Unterschiede zwischen RÜB und RÜ gemacht werden, stellen die Rohrdrosseln hinter RÜ sicher die größte Menge der neu in die Prüfpflicht hinzugekommenen Einrichtungen dar. Eine hydraulische Überprüfung (durch Vergleichsmessung) ist aber gerade bei diesen Anlagen aufwändig. Häufig ist wenig Stauraum vorhanden, so dass eine Überprüfung durch Einstau des Trockenwetterabflusses nicht möglich ist. In diesen Fällen müssten temporäre Messungen zur Erfassung realer Ereignisse durchgeführt werden, um die Drosseleinrichtung durch Vergleichsmessung prüfen zu können. Der dadurch entstehende Aufwand ist aber unverhältnismäßig groß und kann nicht im Sinne der EKVO sein.

Die Problematik wurde auch von den staatlichen Prüfstellen erkannt, die sich nun um eine Lösung bemühen. Es kann derzeit noch nicht abgesehen werden, in welcher Form es Vorschläge oder konkrete Vorgaben geben wird.

Unseren Kunden empfehlen wir, die Überprüfungen von Drosseleinrichtungen mit Rohrdrosseln und festen Blenden / Schiebern (insbesondere bei RÜ) noch so lange zurückzustellen, bis wir eine Rückmeldung der Staatlichen Prüfstellen haben.