Prüfstelle
Prüfstelle für Durchflussmessungen auf Abwasseranlagen
IGM Messen besitzt die staatliche Anerkennung zur Überprüfung von Mess- und Drosseleinrichtungen nach:
Wir überprüfen alle Arten von Mess- und Drosseleinrichtungen.
*Für die Prüfungen der Durchflussmesseinrichtungen in Bayern verfügt Herr Dr.-Ing. Thomas Kraus über die Anerkennung als PSW (privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft für Eigenüberwachung – Durchflussmessung gem. § 1 Nr.7 VPSW).
Prüfpflichten
Die Effektivität einer Regenwasser- Behandlungsanlage ist in erheblichem Maß abhängig von der korrekten Funktion ihrer Drosseleinrichtung. Die Prüfung und Kalibrierung von Drosseleinrichtungen stellt daher einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz dar.
In Hessen und Nordrhein-Westfalen müssen die hydraulischen Überprüfungen von Durchflussmesseinrichtungen im Rahmen der Länderverordnungen von zugelassenen Prüfstellen durchgeführt werden. In Hessen gilt das außerdem für die Überprüfung von Drosseleinrichtungen. Die Prüfungen der Durchflussmesseinrichtungen der Kläranlagen in Bayern werden von privaten Sachverständigen (PSW) durchgeführt.
Es sind die folgenden Prüfintervalle einzuhalten:
Prüfintervalle | Durchflussmesseinrichtungen | Drosseleinrichtungen |
---|---|---|
EKVO Hessen | 5 Jahre | 5 Jahre |
SüwV-kom NRW | 3 Jahre | 5 Jahre (SüwVO Abw) |
EÜV Bayern | 5 Jahre | keine Zertifizierung erf. |
Prüfung von Durchfluss-Messeinrichtungen (EKVO, SüwV-kom, EÜV)
Es werden unabhängige Vergleichsmessungen in den relevanten Messbereichen durchgeführt. Die zulässigen Fehlergrenzen liegen bei ±6/10% je nach Messbereich (EKVO Hessen) und ±10% (SüwV-kom NRW und EÜV Bayern). Die Grafik zeigt ein typisches Ergebnis einer Überprüfung zusammen mit den zulässigen Fehlergrenzen.