EKVO 2018

Wesentliche Änderungen und Ergänzungen

Mit Datum vom 7.12.2017 wurde der Anhang 2 der EKVO in geänderter und ergänzter Form veröffentlicht. Die wesentlichen Neuerungen gegenüber der früheren EKVO von 2010 sind:

  • Es wird genauer festgelegt, bei welchen Drosseleinrichtungen es sich um bewegliche und um unbewegliche Drosselorgane handelt. So gelten z.B. Pumpwerke, die als Drossel wirken, als Drosseleinrichtungen mit beweglichen Teilen.
  • Wirbel- und Rohrdrosseln, Blenden und Schieber werden explizit als zu überprüfende Drosseleinrichtungen ohne bewegliche Teile definiert.
  • Drosseleinrichtungen bei Regenrückhalte- und -Klärbecken werden in die Prüfpflicht aufgenommen (Tabelle 2).
  • Als „Art der Kontrolle“ wird neben der „hydraulischen Prüfung“ die sog. „hydraulische Inspektion“eingeführt. Diese stellt ein vereinfachtes Prüfverfahren dar, welches als Folgeprüfung bei Drosseleinrichtungen ohne bewegliche Teile (im 10 Jahres-Turnus) und bei der Prüfung von Drosseleinrichtungen bei Regenrückhalte- und -Klärbecken zur Anwendung kommen kann.
  • Für alle Drosseleinrichtungen ohne bewegliche Teile gilt der Prüfturnus für Folgeprüfungen von 10 Jahren.
  • Die Erstprüfung bestehender Drosseleinrichtungen ohne bewegliche Teile hat bis zum 31.12.2022 zu erfolgen.
  • Neu installierte Drosseleinrichtungen sind unmittelbar nach der Inbetriebnahme zu prüfen.

Durch die in der EKVO 2018 neu in die Prüfpflicht aufgenommenen Drosseleinrichtungen, erhöhen sich die Aufwendungen für den Abwasserbetrieb. Der zur Verfügung stehende Zeitrahmen (bis 31.12.2022) ermöglicht jedoch eine vorausschauende Planung und somit die Streckung der Aufwendungen, so dass eine Finanzierung vereinfacht wird.

Wir empfehlen den Abwasserbetrieben, einen „Prüfplan“ aufzustellen und diesen mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Der Prüfplan berücksichtigt alle aktuell prüfpflichtigen Drosseleinrichtungen auch in der Priorität ihrer wasserwirtschaftlichen Relevanz.

Gerne erstellen wir Ihnen unverbindlich Ihren individuellen Prüfplan. Dazu benötigen wir die Eingabe- und Ergebnislisten der aktuellen Schmutzfrachtberechnung sowie eine Zusammenstellung der Drosseln in den Regenrückhalte- und -Klärbecken sowie die Informationen zu den bereits durchgeführten Überprüfungen nach der EKVO.

Senden Sie diese Unterlagen an: pruefstelle@igmmessen.de